Dienstag, 24. Mai 2016

Kopie: Auszüge von der Kreistagssitzung  Sitzung des Wirtschafts- und Planungsausschusses
Nach einem kurzen zeitlichen Rückblick durch den Vorsitzenden erläutert Frau Völkl die derzeitige Zeitschiene. Die Bauinspektion der Schleuse sei ausgeschrieben worden, in der 7. Kalenderwoche stünden die ersten Auswahlgespräche an. Sie rechnet Anfang März 2016 mit der Auftragsvergabe, so dass Ende April 2016 das Ergebnis der Untersuchung feststehen dürfte. Frau Völkl macht deutlich, dass der Bund den Weiterbetrieb der Schleusenanlage von dem Wirtschaftlichkeitsfaktor abhängig machen werde. Anhand der von ihr genannten Zahlen wird schnell deutlich, dass bei der vom Bund angelegten betriebswirtschaftlichen Betrachtung eine Wirtschaftlichkeit der Schleuse nicht nachweisbar sein wird. Auf Befragen erklärt Frau Völkl, dass die Schleuse bei einem Inspektionsergebnis von 3,9 Ende April/Anfang Mai 2016 wieder geöffnet werden könne.


Landrat Dr. Klimant empfiehlt, sich nicht auf diese kleinteilige betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise einzulassen. Der Bund hat nach seinen Worten die Infrastruktur in den letzten Jahren durch mangelnde Instandhaltung verkommen lassen. Eine Wiederöffnung der Schleuse bei einem Inspektionsergebnis von 3,9 sei nur eine kurzfristige Betrachtungsweise.


Das Problem der dringend erforderlichen Sanierung der Schleuse würde man dadurch nur vor sich herschieben. Ziel müsse es sein, dass der Bund die entsprechenden Haushaltsmittel aus volkswirtschaftlicher Sicht (Tourismus, Hinterlandentwässerung) schnellstmöglich bereitstellt. Als ein unsittliches Angebot bezeichnet er den Vorschlag des Bundes, die Schleuse einem Dritten zu übertragen und sich so aus der Verantwortung zu ziehen.


In einem Schreiben an Staatssekretär Ferlemann vom Verkehrsministerium habe er dies deutlich gemacht und eine Übernahme der Schleuse durch den Kreis Dithmarschen abgelehnt.



Bundestagsabgeordneter Mark Helfrich erläutert die Vorgehensweise aus der Sicht des Bundes. Der Bund priorisiere die Baumaßnahmen im Wasserstraßenbereich. Wasserstraßen mit nicht gewerblicher Wirtschaft – wie die Gieselauschleuse – stünden in der Prioritätenliste hinten. Dies treffe auch Wasserstraßen im Bundesgebiet, die weit höher frequentiert seien als der Gieselaukanal und die Gieselauschleuse. In diesen Fällen unterbreite der Bund dem Bundesland oder der kommunalen Ebene ein Übernahmeangebote verbunden mit einer einmaligen Übernahme der Hälfte der Instandsetzungskosten. Herr Helfrich sichert zu, eine eventuelle rechtliche Verpflichtung des Bundes für den Erhalt der Gieselauschleuse zu prüfen.


Nach den Ausführungen von Amtsvorsteher Lindemann stellt sich die Frage, ob die Gieselauschleuse noch benötigt wird oder nicht, erst gar nicht. Volkswirtschaftlich sei eine Schließung nicht zu vertreten. Die Schließung allein mit dem Renovierungsstau zu rechtfertigen, ist nach seinen Ausführungen kein Argument.

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